Kryptowährungen und Steuern in Deutschland – Halten und Staken-Update
Update vom 08.05.2023: Wir haben den Teil über Haltefristen gemäß des Schreibens des BMF angepasst. Siehe Sektion 2 – Staken.
Liebe Radixradar Community,
der starke Anstieg der Kryptowährungen führt vermehrt zu schnell steigenden Gewinnen und wachsenden Wallets. Jedoch sind immer die steuerlichen Aspekte zu beachten, da sonst die Gewinne schnell an den Staat in hohen Anteilen abgetreten werden müssen.
Nachfolgend werde ich euch wesentliche Informationen über die Versteuerung von Kryptowährungen kurz und knapp darlegen (! Hier keine Steuerberatung und nicht abschließend). Wünsche und Anmerkungen gerne immer an mich. Grüße Robert
1. Halten -Hold-
Die steuerliche Berechnung
Kryptwährungen sind gem. § 23 Einkommensteuergesetz (EstG) als private Veräußerungsgeschäfte (OVG) einzuordnen. Es handelt sich somit um ein sonstiges Wirtschaftsgut. Anders als bei den sog. Kapitalerträgen (Zinsen, Aktien, ETF etc.) wird bei Kryptwährungen der persönliche Steuersatz (Grenzsteuersatz) relevant und nicht die normalen 25 % der Kapitalertragssteuer.
Berechnung des persönlichen Steuersatz und Grenzsteuersatz: Link zum Rechner
Zum Beispiel ab 57.919 Euro/Jahr (Update 2023 62.810 Euro) Bruttoeinkommen wird jeder weitere Euro mit dem Grenzssteuersatz von 42 Prozent versteuert.
- Crypto Lending/Staking – Kryptowährung verleihen: siehe hierzu beigefügtes Video ab 12:37 min
- Crypto Mining: siehe hierzu beigefügtes Video ab 15:22 min
Wann muss ich Steuern zahlen?
Gewinne sind allgemein steuerfrei nach 1 Jahr Haltedauer. (Beispiel 1)
Ebenfalls steuerfrei sind Gewinne bis zu 600 Euro pro Jahr1, wie auch bei Gold. (Beispiel 2)
Wird die Freigrenze überschritten wird der Gesamtgewinn mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert. D.h. ab 601 Euro werden 601 Euro besteuert. (Beispiel 3)
Tipp: Zeitpunkte dokumentieren. Wann erfolgte der Kauf und wann der Verkauf der Kryptowährung (für Nachfragen des Finanzamtes).
1 Achtung: nicht verwechseln mit den Freibetrag bei Kapitalerträgen (z.B. Aktien) von 801 Euro p.P. – hier wird dann alles ab 802 Euro mit 25 Prozent versteuert.
Beispiele
eRDX | Kaufdatum | Kaufpreis (€) | Verkaufsdatum | Verkaufspreis (€) | Brutto-Gewinn (€) | Steuern (€) | |
1) | 10.000 | 01.04.2021 | 0,10 | 02.04.2022 | 0,20 | 1000 | 0 |
2) | 10.000 | 01.04.2021 | 0,10 | 31.12.2021 | 0,16 | 600 | 0 |
3) | 10.000 | 01.04.2021 | 0,10 | 31.12.2021 | 0,20 | 1000 | 420 |
Fazit und Strategie beim Halten
- Cryptowährungen länger als ein Jahr halten
- Sollte der Verkauf vorher notwendig sein, dann 600 Euro Gewinn nicht überschreiten
- Bei Lending, Staken und Mining sind Besonderheiten zu beachten
- Dokumentation ist sehr wichtig (First-In-First-Out (FIFO))
Weiterführende Infos zu 1. Halten/ Hold
0:00 Einleitung 1:23 Wann muss ich als Privatperson Steuern auf Bitcoin zahlen? 2:34 Ähnlich wie Gold bei Versteuerung? 3:00 Wo in der Steuererklärung muss ich Bitcoin-Gewinne angeben? 5:29 Was hat es mit der 10 Jahresfrist auf sich? 7:55 Wie weise ich dem Finanzamt nach, dass meine 1-Jahresfrist verstrichen ist? 8:37 Gibt es einen Freibetrag bei Bitcoin? 9:29 Andere “Sonstige Wirtschaftsgüter” 10:07 Werden sich die Steuergesetze bei Bitcoin ändern? 11:20 Sind die Steuerregelungen in Deutschland attraktiv? 12:37 Crypto-Lending – Kryptowährung verleihen 15:22 Steuern bei Krypto-Mining 17:37 Kann ich Bitcoin Verluste steuerlich geltend machen? 19:37 Bitcoins verschenken und vererben 22:27 Ende
2. Staken
Im Juni 2021 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines Schreibens zur Besteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht. Dieses hat etwas mehr Übersicht in die Versteuerung beim Proof-of-Stake gebracht.
Wichtig: Es handelt sich hierbei nur um ein Entwurf und hat noch keine Gesetzliche Wirkung entfaltet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es ähnlich dem Entwurf verabschiedet wird.
Update: Es besteht gem. dem BMF eine Auffassung, dass ein Staking/Lending nicht zur “Infizierung” des bestehenden Stakes führt.
„Bei Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.“
Belohnungen bei Stakern
Gem. dem Schreiben des BMF führt der Erhalt von Kryptowährungen im Wege des Proof of Stake, zu steuerbaren Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG, sofern keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Das betrifft zugleich den Staker, der selbst validiert, als auch den Staker, der seinen Coin in eine Lock setzt.
Somit werden die Einträge beim Lending oder Staken wie sonstige Einkünfte behandelt und nicht wie bei Einkünften aus Kapitalerträgen. D.h nicht 25 % auf Gewinn, sondern der persönliche Steuersatz ist anzuwenden (s.o. bei 1. Halten),
Verkauf der Staking Belohnung
Einen Schritt weiter geht das das BMF beim Minings/ Lending oder Stakings erlangten Einheiten einer virtuellen Währung folglich als “angeschafft” gelten (tauschähnlicher Vorgang). Ein anschließender Verkauf der Staking-Belohnung innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG wäre daher grundsätzlich steuerpflichtig.
Merke: Alle Rewards sind steuerpflichtig über 256 Euro/Jahr
Haltefrist 10 Jahre (Update BMF nicht bei Privatpersonen)
Grundsätzlich gilt: Die Erhöhung der Haltefrist der Kryptowährung ergibt sich aus § 23 I Nr. 2 Satz 4 EStG. Demnach wird die Veräußerungsfrist von einem Jahr auf 10 Jahre erweitert, wenn aus der Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden.
Dieses greift bei Privatpersonen gem. dem Schreiben des BMF vom 11.05.2022 nicht mehr. Hiernach wird die Haltefrist nicht mehr erhöht (Keine “Infizierung durch Staking”)
Merke: Erhöhung der Haltefrist der Crypto von 1 auf 10 Jahre (auch wenn schon ein Jahr überschritten ist)
Update: Dies gilt gem. BMF nicht bei Privatpersonen
Tipp: Dokumentieren, wann welcher Coin erworben wurde, damit später beim Finanzamt ein Nachweis erfolgen kann und dann ggf. steuerfreie Teilverkäufe erfolgen können.
Haltefrist bei Rewards/”Dividenden”?
Je nachdem wie mit dem Rewards umgegangen wird, erhöht sich die Haltefrist erneut auf 10 Jahre, wenn diese erneut beim Staking eingesetzt werden. Ansonsten ist dieses dann wie beim “Halten” zu behandeln und somit 1 Jahr Haltefrist.
Update: Diese gilt nicht bei Privatpersonen (s.o.)
Sind die Rewards zu versteuern?
Gem. dem o.g. Entwurf sind Gewinne aus Lending/Staking steuerlich wie sonstige Einnahmen zu behandeln. Das bedeutet, sie werden in der Steuererklärung in der Anlage SO eingetragen und werden wie Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Fazit und wesentlichen Informationen:
- Beim Staken erhöht sich die Haltefrist auf 10 Jahre (Ausnahme, keine Gewinnabsichten [ohne Rewards])
- Update: BMF Schreiben vom 11.05.2022: nicht bei Privatpersonen (s.o.). Hier lediglich ein Jahr Haltefrist
- Jeder Gewinn (Rewards/ erwirtschaftet Coins), wenn mehr als 256 Euro/ Jahr ist zu versteuern.
- Dokumentation des Gewinns ist wichtig, da einerseits es bei der Steuerklärung angegeben werden muss und bei späterer Veräußerung der Coins der Gewinn oder Verlust drauf bezogen wird.
- Vor dem Beginn des Stakens (nach einem Jahr Haltefrist) ist manchmal der Verkauf und erneute Kauf sinnvoll, wenn der Kurs gestiegen ist und folglich Steuern gespart werden
- Für die steuerliche Erfassung der Staking-Rewards könnt ihr Cointracking.info nutzen. Eine Anleitung für den Erhalt der CSV Datei nutzt diesen Link
Weiterführende Infos zu 2. Staking
Fragen aus der Community
- Wie werden Rewards bei Ausschüttung besteuert
- Der Gewinn(Zufluss) wird auf deine jährliche Einkommenssteuererklärung mit deinem persönlichen Steuersatz gelegt (s.o bei 1. Halten)
- Dokumentation der Ausschüttung mit dem jeweiligen Kurs ist hierbei wichtig! (Praktisch schwierig)
- Dokumentation der Ausschüttung mit dem jeweiligen Kurs ist hierbei wichtig! (Praktisch schwierig)
- Der Gewinn(Zufluss) wird auf deine jährliche Einkommenssteuererklärung mit deinem persönlichen Steuersatz gelegt (s.o bei 1. Halten)
- Verlängert sich die Haltefrist bei Staking, wenn die Haltefrist von einem Jahr vor dem Staking bereits überschritten wurde?
- Gemäß BMF beginnt die 10 Jahre Frist ab dem Beginn der Anschaffung. D.h. z.B. 2019 gekauft, 2021 start staking, Ende Haltefrist 2029
- Andere Ansichten, jedoch noch nicht gerichtlich bestätigt: Nach einem Jahr ist Staking steuerfrei
- Wie werden Rewards bei späterer Gewinnmitnahme besteuert? Welche Haltefrist gilt hier
- Gem. BMF derzeit ja (jedoch noch umstritten). Hier wird dann der Tag der Ausschüttung vom Stake im Verhältnis zum Verkauf betrachtet. Sollte der Reward erneut gestakt werden, dann ist die Haltefrist auch 10 Jahre, sonst nur ein Jahr
- Gem. BMF derzeit ja (jedoch noch umstritten). Hier wird dann der Tag der Ausschüttung vom Stake im Verhältnis zum Verkauf betrachtet. Sollte der Reward erneut gestakt werden, dann ist die Haltefrist auch 10 Jahre, sonst nur ein Jahr
-
- Hierzu fertige ich zeitnah einen erneuten Artikel
7 Kommentare
Mathias · Oktober 17, 2021 um 8:26 am
Wie verhält es sich steuerlich wenn ich z.B. Bitcoin in ETH tausche?
Robert · Oktober 17, 2021 um 5:26 pm
Einfach gesagt ist der Tauschvorgang eigentlich nur ein Verkaufen von BTC und kaufen von ETH. Also nach dem Tausch beginnt wieder die 1 Jahr Haltefrist
Mathias Seidl · Oktober 17, 2021 um 8:32 am
Meine coins würden ohne mein Wissen auf etoro gestaked. Erst letzte Woche wurde ich gefragt ob ich wiedersprechen will was ich getan habe. Heißt das jetzt, dass sich die Haltefrist für alle nicht wissentlich gestaked coins auf 10 Jahre verlängert hat? Muss ich jetzt 10 Jahre warten um steuerfrei verkaufen zu können?
Robert · Oktober 17, 2021 um 5:27 pm
Das ist eine sehr spezielle Frage die ich nicht 100 Prozent beantworten kann. Soweit du kein Reward bekommen hast, ist es auch unproblematisch und m.E. noch nicht in die 10 Jahresfrist gefallen.
Radikand · Oktober 23, 2021 um 7:14 pm
Wenn du darlegst, dass das Staking unabsichtlich und ohne dein Wissen geschah, kommst du vielleicht damit durch, dass dir keine Gewinnabsicht unterstellt wird.
Luis · Dezember 31, 2021 um 11:19 am
jetzt muss ich doch genau fragen. Wenn ich stake bezieht sich die Haltedauer von 10 Jahren auf alle angelegten Coins oder nur die beim staken erworbenen. Und sollte ich jetzt 10 jahre durchgehend gestakt haben gilt dann immer noch das Kaufdatum oder gilt dann dass datum des letzten stakedatums?
Grueße
Robert · Januar 30, 2022 um 7:18 pm
Hallo,
entschuldige die verspätete Antwort.
Deine Coins, mit dem du startest, haben dann eine Haltedauer von 10 Jahren. Auch die Rewards werden dann auf 10 Jahre erweitert, da diese automatisch gestaked werden.
Bei weiteren Fragen komme auch gerne in unsere Telegram Gruppe.